Die betriebliche Unfallversicherung

Die betriebliche Unfallversicherung ist eine Ergänzung zur Absicherung von den finanziellen Folgen eines Unfalls, der während der Freizeit oder Arbeitszeit geschieht. Die betriebliche Unfallversicherung stellt daher eine Sozialleistung dar, zu der der Arbeitgeber verpflichtet ist, die aber von vielen Arbeitnehmern gern benutzt wird, um ihren persönlichen Schutz zu vervollständigen.

 

Arbeitsrechtlich unterscheidet sich die betriebliche Unfallversicherung nicht von der betrieblichen Altersversorgung.

 

Ganz besonders wichtig ist, Arbeitnehmer zur Mitwirkung bei der Durchführung der betrieblichen Unfallversicherung zu verpflichten. Ohne eine solche Mitwirkungspflicht lässt sich die betriebliche Unfallversicherung nicht durchführen. Unklarheiten gehen letztlich immer zulasten des Arbeitgebers.

 

Es besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber beim zuständigen Arbeitsgericht auf Zahlung in Anspruch nimmt, wenn nicht klar ist, was die betriebliche Unfallversicherung umfasst, wie diese Leistungen gewährt werden usw. Daraus resultiert immer ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers.

 

Arbeitsrechtliche Vereinbarungen sind daher unerlässlich!

 

KLEEFNER Rechtsanwälte bieten insoweit Unterstützung durch Erstellung einer Betriebsordnung für die betriebliche Unfallversicherung, die alle notwendigen Regelungen umfasst. Zudem leisten wir, soweit dies im Einzelfall sinnvoll oder notwendig ist, für die anfallenden Vorfälle (z.B. Eintritt neuer Mitarbeiter, Elternzeit o.ä.) durch ein "Formularset" Hilfe für den betrieblichen Versicherungsberater und die Administration im Unternehmen bzw. der Personalabteilung.

 

Notwendige Angaben und den entsprechenden Auftrag erhalten wird durch unsere Checkliste.