Tarifverträge in der betrieblichen Altersversorgung

In Deutschland gibt es zehntausende von Tarifverträgen, nicht wenige davon regeln die betriebliche Altersversorgung. Dabei werfen sich zahlreiche Rechtsfragen auf, deren Beantwortung aber wichtig ist, wenn ein betriebliches Versorgungswerk eingerichtet werden soll.


Warum gilt ein Tarifvertrag? Kann von den Vorschriften abgewichen werden, wenn z.B. der Tarifvertrag einen bestimmten Produktgeber vorschreibt? Was bedeutet das „Anlehnen“ an einen Tarifvertrag? Braucht es trotz eines Tarifvertrags noch eine Versorgungsordnung?

 

Vielen Unternehmen, aber auch vielen Versicherungsvermittlern ist gar nicht bewusst, dass Tarifverträge gelten und wie diese zu handhaben sind.

 

Das vorliegende Werk leistet eine Unterstützung zum Verständnis und zur praktischen Umsetzung.

 

Es ist daher für Vorsorgebrater ein wichtiges Instrument, um sich mit der Tarifvertragswelt vertraut zu machen und für die Beratungen der Unternehmen in der bAV die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen.

 

Bitte informieren Sie sich in unserem Flyer. Dort finden Sie auch das Inhaltsverzeichnis.

 

Für die Bestellung nutzen Sie bitte das Bestellformular, welches dem Flyer beigefügt ist.

 

Sie können das Buch bereits bestellen, es erscheint im Feburar und wird dann ausgeliefert.

Die betriebliche Krankenversicherung - arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Erst seit dem Jahr 2011 wird die obligatorische bKV durch eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als ein attraktiver Bestandteil der Vergütung der Beschäftigten wahrgenommen.

 

Inzwischen sind insbesondere die steuerlichen Verhältnisse geklärt und die bKV wird als attraktives Instrument intensiv genutzt.


Dabei werfen sich zahlreiche Rechtsfragen auf: Ist der Beschäftigte zur Mitwirkung verpflichtet? Wie geht man mit geringfügig Beschäftigten und Teilzeitkräften um? Was geschieht bei einem Streit um einen Leistungsfall?

 

Das vorliegende Werk zeigt auf, wie in der Praxis mit der bKV umzugehen ist.

 

 

Es ist daher ein wichtiger Ratgeber für Arbeitgeber, aber auch für Vermittler, die zur bKV beraten.

 

Leider ist die aktuelle Auflage bereits vergriffen. Wir arbeiten aber bereits an der Neuauflage. Wann diese erscheint, steht noch nicht fest.

 

Bei Interesse, schreiben Sie uns gern eine E-Mail und teilen uns die gewünschte Stückzahl mit. Wir werden Sie dann vorab informieren, so dass Sie rechtzeitig bestellen können.

Die Informationspflichten des Arbeitgebers in der betrieblichen Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung ist ein relativ junges Rechtsgebiet. Zahlreiche Rechtsfragen sind ungeklärt, der Gesetzgeber hat in jüngerer Zeit mehrfach Änderungen an verschiedenen Vorschriften des Betriebsrentengesetzes vorgenommen. Daraus ergeben sich weitere Rechtsfragen.

 

Insbesondere seit der Änderung des § 4a BetrAVG wird intensiv über die Frage diskutiert, welche Informations-verpflichtung der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeit-nehmern hat.

 

In der Literatur wird vielfach die Auffassung vertreten, der Arbeitgeber habe nur dann eine Informationspflicht, wenn der Arbeitnehmer die Information auch "verlangt". Dies mag dem Wortlaut von § 4a BetrAVG entsprechen. Dabei kommt jedoch die praktische Umsetzung zu kurz.

 

Das vorliegende Werk zeigt auf, wie in der Praxis mit der Informationsverpflichtung des Arbeitgebers umzugehen ist.

 

Es ist daher ein wichtiger Ratgaber für Arbeitgeber.

 

Leider ist die aktuelle Auflage derzeit vergriffen. Wir arbeiten aber bereits an der Neuauflage. Wann diese erscheint, steht noch nicht fest.

 

Bei Interesse, schreiben Sie uns gern eine E-Mail und teilen uns die gewünschte Stückzahl mit. Wir werden Sie dann vorab informieren, so dass Sie rechtzeitig bestellen können.

Gesundes vom Chef

40 politische, juristische und kundenorientierte Argumente für die betriebliche Krankenversicherung

 

In die betriebliche Krankenversicherung ist einige Unruhe gekommen, weil das BMF mit Schreiben vom 10.10.2013 die Qualifizierung der bKV-Beiträge als Sachlohn erschwert hat. Auch ansonsten herrscht teilweise erhebliche Verunsicherung.

 

  • Ist die Versteuerung der bKV-Beiträge nach § 37b EStG möglich?
  • Sind die bKV-Beiträge sozialversicherungsfrei?
  • Hat der Arbeitgeber Haftungsrisiken?
  • Muss der Arbeitgeber bei lang dauernder Krankheit des Arbeitnehmers weiter zahlen?

 

Antworten darauf und viele weitere Fragen finden Sie in dem Buch "Gesundes vom Chef" (Stand 2014).

 

 

Eine Rezension des Buches finden Sie unter

 

http://www.tagesbriefing.de/2014/04/29/sprechstunde-beim-assekuranzdoc-vitamine-fuer-die-betriebliche-krankenversicherung/