Die betriebliche Krankenversicherung

 

Die betriebliche Krankenversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenvoll-versicherung. Sie ist daher genau genommen eine Krankenzusatzversicherung, die für die gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgeschlossen wird.

 

Arbeitsrechtliche Vereinbarungen sind unerlässlich!

 

Unbedingt notwendig ist, dass arbeitsrechtliche Regelungen getroffen werden, in der die Rechte und Pflichten aller Beteiligten klar definiert sind. Denn arbeitsrechtlich unterscheidet sich die betriebliche Krankenversicherung nicht von der betrieblichen Altersversorgung.

 

Ganz besonders wichtig ist, Arbeitnehmer zur Mitwirkung bei der Durchführung der betrieblichen Krankenversicherung zu verpflichten. ohne eine solche Mitwirkungspflicht lässt sich die betriebliche Krankenversicherung nicht durchführen. Unklarheiten gehen letztlich immer zulasten des Arbeitgebers.

 

Es besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber beim zuständigen Arbeitsgericht auf Zahlung in Anspruch nimmt, wenn nicht klar ist, was die betriebliche Krankenversicherung umfasst, wie diese Leistungen gewährt werden usw. Daraus resultiert immer ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers.

 

Inzwischen sind alle steuerrechtlichen Fragen zu klären. So können Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung unter bestimmten Umständen auch als Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei sein.

 

KLEFFNER Rechtsanwälte bieten insoweit Unterstützung durch Erstellung einer Betriebsordnung für die betriebliche Krankenversicherung, die alle notwendigen Regelungen umfasst. Zudem leisten wir, soweit dies im Einzelfall sinnvoll oder notwendig ist, für die anfallenden Vorfälle (z.B. Eintritt neuer Mitarbeiter, Elternzeit o.ä.) durch ein "Formularset" Hilfe für den betrieblichen Versicherungsberater und die Administration im Unternehmen bzw. der Personalabteilung.

 

Notwendige Angaben und den entsprechenden Auftrag erhalten wir durch unsere Checkliste.