Unser bAV-Kurzcheck

 

Kurzgutachten zum Handelungsbedarf in der bAV

 

In Ihrem Unternehmen besteht bereits eine betriebliche Altersversorgung oder Sie sind Arbeitnehmer und möchten eine Bestätigung, dass die betriebliche Altersversorgung bei Ihrem Arbeitgeber bestens geregelt ist? Sie beraten ein Unternehmen, in dem bereits arbeitsrechtliche Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung bestehen oder möchten einen sich hartnäckig weigernden Kunden überzeugen, seine bAV prüfen zu lassen?

 

In diesen Fällen ist es wichtig, feststellen zu lassen, ob das bestehende System auch heute noch einer Prüfung auf rechtliche Haftungsrisiken für den Arbeitgeber standhält.

 

Neue Gesetze und Rechtsprechung führen auch zu neuen Anforderungen an die arbeitsrechtliche Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung. Was zum Zeitpunkt der Ersteinrichtung rechtlich in Ordnung war, kann nach und nach veralten und die betriebliche Altersversorgung möglicherweise nicht mehr ausreichend regeln.

 

Mit der Frage, ob die bestehenden Regelungen den aktuellen rechtlichen Anforderungen gerecht werden, sollten sich Unternehmen daher in regelmäßigen Zeitabständen befassen, denn in der betrieblichen Altersversorgung gilt:

 

§ 18a Betriebsrentengesetz (Verjährung)

 

"Der Anspruch auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung verjährt in 30 Jahren."

 

Eine beachtliche Zeitspanne, über die Unternehmen Haftungsrisiken mit sich tragen können. Zu diesem Zweck bieten wir unsern bAV-Kurzcheck an, bei dem wir für Sie prüfen, ob und in welchen Bereichen rechtlicher Handlungsbedarf besteht.

 

Bitte nutzen Sie dafür gern unsere Checkliste zur Risikoanalyse einer bAV.