"Scheinselbständigkeit"

 

Sie beschäftigten freie Mitarbeiter oder Subunternehmer in Ihrem Unternehmen? Sie sind selbständig, arbeiten aber regelmäßig für einen Auftraggeber? Sie beraten ein Unternehmen, in dem eine solche Konstellation auftritt?

 

Dann sollten Sie sich mit dem Thema "Scheinselbständigkeit" befassen.

 

Die Deutsche Rentenversicherung prüft in ihren Betriebsprüfungen bei den Unternehmen aktuell wieder verstärkt solche Auftragsverhältnisse. Dies auch deshalb, weil sich immer mehr Unternehmen entschließen, Dienste auf andere zu übertragen (Outsourcing), um der notwendigen Flexibiliät gerecht zu werden.

 

Beurteilt die Rentenversicherung den Betroffenen als Arbeitnehmer, können die Folgen vor allem für die Unternehmen in finazieller Hinsicht unangenehm sein, wenn die gesamten Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen. Um dies einmal zu verdeutlichen hier ein Beispiel:

 

Bei einer Person, die EUR 3.000 monatlich als Vergütung (ggf. zzgl. Mehrwertsteuer) erhalten hat, fallen monatlich ca. EUR 1.400,00 an Sozialversicherungsbeiträgen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) an. Sozialversicherungsbeiträge können für bis zu fünf Jahre rückwirkend nachverlangt werden. Das Risiko, rückwirkend als „scheinselbständig“ beurteilt zu werden, beträgt für das Unternehmen also ca. EUR 84.000 für diese eine Person.

 

 

Was also ist zu tun?

 

Prüfen Sie die rechtlichen Voraussetzungen:

  • Erfüllen Sie alle Voraussetzungen im konkreten Auftragsverhältnis?
  • Gibt es korrekte Dienst- oder Werkverträge?
  • Wird dieser korrekte Vertrag auch entsprechend gelebt?
  • Erfüllt der Selbständige selbst die rechtlichen Voraussetzungen für die Selbständigkeit?

 

Viele Unternehmen und Selbständige kennen die rechtlichen Notwendigkeiten nicht. Auch viele Steuerberater können hier nicht helfen - immerhin handelt es sich dabei auch nicht um ein steuerliches Thema.

 

Fragen Sie KLEFFNER Rechtsanwälte, wir sind seit vielen Jahren auf diese Themen spezialisiert. Nutzen Sie unsere Checkliste „Scheinselbständigkeit“, um den Handlungsbedarf einschätzen zu können. Durch Beantwortung von 16 Fragen können Sie sofort selbst eine Auswertung vornehmen und erhalten dadurch einen konkreten Hinweis, ob Handlungsbedarf besteht. Dazu können Sie, sofern Sie möchten, auch ein schriftliches Kurzgutachten von uns einholen.

 

Nutzen Sie unsere Checkliste. Sprechen Sie uns gern an.